Reichs-Gesetzblatt № 14. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. S. 157. — Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen. S. 158. (Nr. 1713.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung von Festungsanlagen. Vom 13. Mai 1887. Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Festungs- anlagen von Straßburg i. E., Metz und Posen, beziehungsweise ihrer Rayons in Aussicht genommen ist. Berlin, den 13. Mai 1887. Der Reichskanzler. Fürst von Bismarck. Reichs-Gesetzbl. 1887. 30 Ausgegeben zu Berlin den 14. Mai 1887.