— 168 — (Nr. 1714.) Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen. Vom 29. April 1887. Im Anschlusse an die Bekanntmachung vom 17. Februar d. J. (Reichs- Gesetzbl. S. 111) wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Niederlande und Rumänien den zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich , Italien, Oesterreich, Ungarn und der Schweiz getroffenen Vereinbarungen, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen, mit Wirkung vom 1. April d. J. ab beigetreten sind. Berlin, den 29. April 1887. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.