— ———Ó— — n —ffl—ffl„———u — Betrag E für das Z Einnahme. Etatsjahr ẽ 5 1888/89. Mark. 2. II. Reichsstempelabgaben. 1.Spielkartenstempel, abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1066 850 Davon ab: Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach— sende Verwaltungskosten V 850 bleiben (Titel 1) 1 066 000 2.Wechselstempelsteeer . . . . .. 6 662 000 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 133 2404. b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs= und Verwaltungskotfen 188 760. zusammen 322 000 bleiben (Titel 2) . 6 340 000 33. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c. und Lotterieloose: A. für Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen, abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 43 des Ge- setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- gütenden zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungs- kosseen:: B. für Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten Seite 4 689 000 7552 000 12 241 000