99 Betrag —. ç für das ** — Einnahme. Etatsjahr 1888/89. Mark. (2.) (3.) Uebertrag12 241 000 C. für Lotterieloose: a) von Staatslotteerren 6 790 000 b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 664 000 zusammen (Titel 3). 19 695 000 4. Statistische Gebühr. Brutto-Einnahme . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. 586 000 M. Davon ab: Zurückzahlunen .. 3 000. bleiben 583 000 Davon ab: à) die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, auf welche der Erlös für verkaufte Formulare in Rückeinnahme komt 20 000 M. b) die Entschädigungen der Postverwaltungen des Reichs, Bayerns und Württembergs für den Verkauf der Stempelmaterialien (2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 14 650 e) gemäß F. 14 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden Verwaltungskosen 13 000. zusammen 47 650 bleiben 535 350 Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- meinde Jungholz . . . . . . . . . . . . . . .. 18 650 zusammen (Titel 4) 554 000 Summe Il.7655 000 Reichs-Gesetzbdl. 1888. 21