Betrag E Z für das * Einnahme. Etatsjahr Mark. X. Außerordentliche Zuschüsse. 20. Aus dem BReichsfestungsbaufonds. 1. Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des Gesetzes s vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung des Reichsfestungsbaufoaondddds= 517 000 6 Anmerkung. Außerdem kommen die bei der Reali- 1 sirung des Fonds sich ergebenden Kursgewinne mit zur Ver- wendung. Dieselben sind bei diesem Titel über den Etat in I Einnahme nachzuweisen. « I 21. Aus dem Peichstagsgebäudefonds. I. Zu den Ausgaben behufs Errichtung des Reichstagsgebäudes.. 800 000 1 22. Präzipualbeitrag Preußens zu den Ausgaben für den Nord-Ostsee-Kanal in Gemäßheit des Gesetzes vom 16. März 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 58) 5 200 000 23. Aus der Anleihe. 1. Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichsheeres, und zwar: a) für Rechnung der Gesammtheit aller Bundes- staaten .. 352 797 317 4 b) für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bahten 3 730 885. 356 528 202 2. Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltunng ... . 6 509 685 3. Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltuung . .. 2 002 000 4..Zur Beschaffung des Beitrags des Reichs zu den Kosten des Zollanschlusses Hambutrrss . ... 4 000 000 Seite. 369 039 887