— 185 — Reichs-Gesetzblatt. & 27. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Befähigungszeugnisse für Schiffer auf lleiner Fahrt mit Hochsee- fischereifahrzeugen und die Berechnung der Steuermannsfahrzeit. S. 185. (Nr. 1808.) Bekanntmachung, betreffend die Befähigungszeugnisse für Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochseefischereifahrzeugen und die Berechnung der Steuermanns- fahrzeit. Vom 15. Juni 1888. uf Grund des F. 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der Bundesrath beschlossen: 1. daß die Befähigungszeugnisse a) für Schiffer, welche auf Grund der Bekanntmachung vom 12. März 1885 (Reichs-Gesetzbl. S. 82) die Befugniß zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner Fahrt erlangen, nach Maßgabe #r des beiliegenden Formulars 0, S b) für diejenigen Schiffer auf kleiner Fahrt, welche die Befugniß als 2 solche auf Grund des F. 57 Nr. 2 der Bekanntmachung vom 6. August 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 395) erlangen, nach Maß- 2. gabe des beiliegenden Formulars P aaszustellen sind; 8 2. daß die vor dem 17. August 1888 zurückgelegte Steuermannsfahrzeit der Vorschrift im §. 10 a der Bekanntmachung vom 6. August 1887 auch dann genügt, wenn sie den Vorschriften der S#. 10 b lnd 3 der Bekanntmachung vom 25. September 1869 entspricht. Berlin, den 15. Juni 1888. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boctticher. Reichs-Gesetzbl. 1888. 44 Ausgegeben zu Berlin den 21. Juni 1888.