— 232 — (Nr. 1822.) Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungsanlagen von Magde- burg. Vom 16. August 1888. A. Grund des F. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß eine Verstärkung der Fortslinie der Festung Magdeburg durch Anlage von neuen Werken, sowie eine Erweiterung der Rayons dieser Festung in Aussicht genommen ist. Berlin, den 16. August 1888. Der Reichs kanzler. In Vertretung: von Boetticher. – — — Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.