Betrag für das Einnahme. Etatsjahr 1889/90. Mark. 2. II. Reichsstempelabgaben. 1. Spielkartenstempel, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent 1 102 950 Davon ab: Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- sende Verwaltungskosten        950 bleiben (Titel 1)    1 102 000 2.  Wechselstempelsteeerer 6 646 000 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 132 920 M. b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosten ................. 187 080 zusammen... 320 000 bleiben (Titel 2) 6 326 000 3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc. und Lotterieloose: A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs- kosten ............................ 4 488 000 B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 8 229 000 Seite     12 717 000 Reichs-Gesetzbl. 1889. 8