Betrag für das Einnahme. Etatsjahr 188/90. Mark. 2. (3.) Uebertrag 12 717 000 C. für Lotterieloose: a) von Staatslotteren ... 6 620 000 b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 624 000 zusammen (Titel 3). 19 961 000 4. Statistische Gebühr. Brutto--Einnahmen . . . . .. 620 000 M. Ab: Zurückzahlungen 3 000 Mark bleiben 617 000 Davon ab: a) die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, auf welche der Erlös für verkaufte Formulare in Rückeinnahme kommt ..... .. . . . ... 20 000 M. b) die Entschädigungen der Postverwaltungen des Reichs, Bayerns und Württembergs für den Verkauf der Stempelmaterialien (2 1/2 Prozent der Brutto-Einnahme) . . .. 15 500 c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden Verwaltungskosten 15 000. zusammen. 50 500 bleiben.      566 500 Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- meinde Junghohz) · 19 500 zusammen (Titel 4) 586 000 Summe II. 27 975 000