Betrag für das - Einnahme. Etatsjahr iiF 1890/91. Mark. 2. I. Reichsstempelabgaben. 1.Spielkartenstempel, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent . . . ... 1 143 800 Davon ab: Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach- sende Verwaltungskosten 800 · bleiben (Titel 1) 1 143 000 2.Wechselstempelsteuer 6 734 000 Davon ab: a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 134 680 MA. b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosen 186 320 zusammen . .. 321 000 bleiben (Titel 2) 6 413 000 3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c. und Lotterielose: A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs- kosten 5 769 000 B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 9 080 000 Seite . . ./ 14849 000 Reichs-Gesetzbl. 1890. 11