— 52 — Für „Reserve-Magazinrendanten“ ist zu setzen: „Proviantamtsrendanten“. Die Worte „Depot-Magazinverwalter“ sind zu streichen. Ziffer 11f hat anstatt: „f) Unteroffiziervorschule zu Weilburg: Rendant.“ zu lauten: „f) Unteroffiziervorschulen zu Weilburg und Neubreisach: Rendanten.“ Abtheilung B. Ziffer 2. Für „Feld-Magazinrendanten, Feld-Magazinkontrolöre" ist zu setzen: „Feld-Proviantamtsrendanten, Feld-Proviantamtskontrolöre“. §. 2. Der §. 2 derselben Verordnungen erhält unter Abschnitt 1 folgende Ab- änderungen beziehungsweise Ergänzungen: Abtheilung A. Ziffer 1b hat anstatt: „bb) für den Kontrolör. . ... . . . . . . . .. . . . . . . . .. 2800 Mark“ zu lauten: „bb) für den Kassirer ... . .. . .. . . . . . . . . .. . . ... 5000 Mark“. Ziffer 2. Proviantämter. a) für die Proviantamtsdirektoren und Proviantmeister. 9 000 Mark, b) für die Proviantamtsrendanten . ... 6000 c) für die Proviantamtskontrolöre 3000 d) für die Mühlenmeister 1500 e) für die Backmeister 1 500 Ziffer 11f hat anstatt: „1) Unteroffiziervorschule zu Weilburg: für den Rendanten“ zu lauten: ) Unteroffiziervorschulen zu Weilburg und Neubreisach: für die Rendanten . . ... 5100 Mark“.