— 68 — (Nr. 1899.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 9. Mai 1890. Nachdem der Leipziger Kassenverein in Leipzig in der außerordentlichen General- versammlung vom 18. Januar d. J. seine Auflösung und Liquidation beschlossen hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 16 der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammt- betrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs mit.... 1 440 000· Mark nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes dem Antheil der Reichs- bank zugewachsen. Dieser Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1889 (Reichs- Gesetzbl. S. 200) nachgewiesenen Betrage von ... .. . . ... 286 585 000 auf .. .. . . . . .. 288 025 000 Mark erhöht. Berlin, den 9. Mai 1890. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.