- 34 - Betrag Darunter für das  Kapitel Titel Ausgabe. Etatsjahr künftig 1891/92. wegfallend. Mark. Mark. 81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878): a) Preußen etc  34236 — b) Sachsen 1764 — c) Württemberg 180 — d) Bayern . . . .. 432 — — 36 612 – 82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen. 1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen und deren Angehörigen 310 000 — 2. An Bayern . . . . .. 40 552 – 350552 — 83. Die aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art bisher bewilligten und fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen und Erziehungsbeihülfen für Wittwen und Kinder der in Folge des Krieges von 1870/71 für invalide er- klärten und demnächst verstorbenen Militärpersonen der Ober- und Unterklassen bis zur Höhe von 350 000 Mark jährlich 350 000 – 84. 1/11.  Invaliden-Institute: a) Preußen etc 286 462 10 536 b) Sachsen . . .. — — c) Württemberg 11 735 — d) an Bayern 39 008 – 8337205 10 536 Summe XIV ... 25 453 293 11 436 85. XV. Zu Diensteinkommensverbesserungen. 1. Zu Stellenzulagen . . . . . ... 540 000 —