115 Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden. Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat zu Berlin am 20. Mai 1891 stattgefunden, wobei das Einverständniß der vertragschließenden Theile damit festgestellt worden ist, daß der vorstehende Zusatzvertrag die gleiche Dauer hat, wie der Konsularvertrag zwischen dem Reich und Italien vom 7. Februar 1872 (Reichs-Gesetbl. 1869 S. 113 ff., 1872 S. 134). (Nr. 1954.) Der gegenwärtigen Nummer des Reichs-Gesetzblatts ist eine besondere Beilage, enthaltend: 1. die Bekanntmachung, betreffend die Aichung des Getreideprobers, vom 14. Mai 1891, sowie 2. die Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Aichordnung und der Aichgebühren-Taxe, vom 15. Mai 1891 beigefügt. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.