173 Zollbetrag Lau- fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara. Nr. Piaster Hundertstel 3.   Feuerwerkskörper (zur Unterhaltung) 100 kg   300 -- 4. Zündhölzchen und Zündwachskerzchen 〃 140 -- Kisten und Fässer 16 %. 5. Zunder, Zunderpapier und Salpeterlunten für Körbe   9 〃 Ballen   6 〃 Feuerzeuge 〃 90 -- 6. Schießpulver   Zündhütchen: von der Einfuhr 7. a) mit Knallquecksilber gefüllte, zu Kriegszwecken ausgeschlossen. 8.   b) mit Knallquecksilber gefüllte, zur Jagd, die Kisten und Fässer 13 %. Schachtel miteinbegriffen 100 kg   360 -- Körbe 6 〃 Patronen: Ballen 4 〃 9. Kriegspatronen von der Einfuhr 10. b) gefüllte Jagdpatronen ausgeschlossen. die zugelassenen Mengen 100 kg   200 --   Kisten und Fässer 16 %. 11. c) leere Jagdpatronen (Hülsen) 〃 90 -- Körbe   9 〃 Ballen 6 〃 XXXI. Anderwärts nicht benannte thierische, vegetabilische und mineralische Rohstoffe zum Gewerbe- und Medizinalgebrauch. 1.   Blutegel (Erde und unmittelbare Umhüllungen mit- einbegriffen: 〃 240 -- Keine Tara. 2. Seidenwurmeier frei. Kisten und Fässer 20 %. 3. Schwämme 100 kg 600 -- Körbe 9 〃 Ballen 6 〃 4.   Weberkarden 〃 16 --   Keine Tara. In Ledersäcken, die in 5. Quecksilber 〃   160 --   Fässern verpackt sind 15 %. 6. Schwefel, in Stücken, in Stangen oder gemahlen, In Eisengußgefäßen 20 〃 und Schwefelblume 〃 5 -- Keine Tara. Kisten und Fässer 16 %. Anm. Abgesehen von der Tara von 16 % für äußere Verpackung wird eine Tara 7.   Phosphor 〃   320 -- gewährt für Blechschachteln mt Wasser gefüllt 20% , für Glas- gefäße mit Wasser, die in Blech- schachteln befindlich sind 35 %. 8. Feuerschwamm . 〃 16 -- Keine Tara. 1891. 35 Reichs. Gesetzbl.