Lau- Zollbetrag fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara. Nr. Paasteri Hun- dertstel. XXXII. Erden und Steine. Rohe Erden: 1. a) Kalk, roher, ungelöschter, gebrannter und gelöschter 100 kg 1 -- 2. b) Gips, natürlicher, roher, gebrannter oder geschlemmter 〃 2 -- 3.   c) Cement, roher, gerösteter oder gemahlener, pulverisirter Marmor 〃 2 80 4.   d) Kreide und andere rohe Erden 〃 1 -- Steine, rohe oder bloß behauen: 5.   a) weißer oder farbiger Marmor 〃 5 60   Keine Tara. 6.   b) Maltasteine und Kalksteine 〃 1   -- 7.   e) schwarzer Genueser Stein 〃 4 80 8.   d) Feuersteine 〃 5 60 9.   e) lithographische Steine, nicht polirte 〃 8 -- 10.   f) Schmirgel in Blöcken oder in Pulver 〃 6 40 11.   g) Dachschiefer in Blöcken oder in Platten, nicht polirte 〃 4 -- 12.   b) andere rohe oder blos behauene Steine 〃 1   -- XXXIII. Steinmetzarbeiten. 1.  Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen 〃   7   -- 2.   Maltasteinplatten unter 16 Centimeter Stärke 〃   1 50 3.   Nicht polirte Marmorplatten unter 16 Centimeter Stärke 〃 12 -- 4.   Polirte Platten und Tafeln von Schiefer, von Keine Tara. weißem oder buntem Marmor und von anderen Steinen 〃 22 50 5.   Polirte lithographische Steine 〃   5 20   -- 6.   Probir-, Schleif-, Abziehsteine aller Art, jedoch nicht in Verbindung mit anderen Materialien 〃   5 15   -- 35°