Lau- Zollbetrag fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara. Nr. Hun- Piaster. dertstel 7. Rohe und unpolirte Cement- und Steinmetzarbeiten, z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen und Röhren, Tröge, architektonische Verzierungen und andere ähnliche Arbeiten 100 kg 15 -- Keine Tara. 8.   Schiefertafeln in Holzrahmen 〃 15 -- 9. Feine Steinmetz- und Bildhauerarbeiten, z. B. ge- meißelte Kaminvorwände, Statuen, Büsten, Thierbilder und Luxusartikel (Papierbeschwerer, Leuchter, Schalen, Schreibzeuge, Nippessachen), sowie alle Arbeiten aus Stein, die mit Metallen oder anderen Materialien verbunden sind, in- sofern sie nicht in Folge dieser Verbindungen Kisten und Fässer 16 %. unter Gruppe Nr. IIC fallen 〃 150 -- Körbe 12 〃 Ballen 6 〃 XXXIV. Gipswaaren und Porzellan. 1. Gipswaaren aller Art 〃   45 --   Kisten und Fässer 23 %.   Körbe   13 〃   Nicht gefärbte Thonwaaren: 2.   a) Massive Backsteine und Fliesen, nicht glasirte 〃   1 -- 3. b) Hohle Backsteine und Ziegel aller Art, nicht glasirte 〃 1 60 4. c) Backsteine, Fliesen und Ziegel, glasirte, und Putzsteine 〃   4 -- 5. d) Ofenkacheln aller Art 〃 3 20 Keine Tara. 6. Anderwärts nicht benannte Lehmarbeiten zu Bau- zweken 〃   6   -- 7. Thonröhren 〃   2 80 8. Schmelztiegel 〃   24 -- 9.   Tabackpfeifen und irdene Pfeifenköprfe 〃 45 -- Kisten und Fässer   23 %. Körbe   13 〃 10. Rechenpfennige und Knicker (Marmeln) aus Marmor oder Erde 〃 37   50   Kisten und Fässer   16 %.   Körbe   9 〃