374 (Nr. 1972.) Bekanntmachung, betreffend die Neubefestigung von Helgoland. Vom 28. Juli 1891. Auf Grund des §. 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigenthums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Neubefestigung von Helgoland in Aussicht genommen ist. Berlin, den 28. Juli 1891. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.