—   23   — Nummer des zur Zeit des Vertrags- Mark abschlusses giltigen Benennung der Gegenstände. allgemeinen per 100 kg. deutschen Zolltarifs. 24. aus b) Gemälde und Zeichnungen, auch eingebunden; Statuen von Marmor und anderen Steinarten; Statuen von Metall, mindestens in natürlicher Größe ... frei 25.aus e) 1. Wein und Most, in Fässern eingehnd 20 Rother Wein und Most zu rothem Wein, zum Verschneiden unter Kontrole   . . . 10 Wein zur Cognacbereitung unter Kontrole 10 f) Butter, auch künstliche 16 aus g) 1.   Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches, mit Ausnahme von Schweinefleisch .. .. . .... 15 Schweinefleisch, ausgeschlachtetes, frisches, und Fleisch, zu- bereitetes, mit Ausnahme von Speck, frisch oder zubereitet 17 2.y) Fische, mit Essig, Oel oder Gewürzen zubereitet, in Fässern eingehend . .. 12 3. Geflügel aller Art, nicht lebend ................. .. .. 12 Wild aller Art, nicht lebend. . . . .................... 20 h) Früchte (Südfrüchte): aus 1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten, Datteln, Mandeln 4 aus 2. getrocknete Feigen, Rosinen und Korinthen 8 aus 3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen, Granaten 10 aus i) Paprika 4 o) Käse aller Art. .. .. . . . . . . .................... . ... 20 p) 1.   Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch ein- gesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Ver- zehrungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und dergleichen); zubereiteter Senf; Kapern, Pasteten, Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusses 60