—   25   —    Nummer des zur Zeit des Vertrags- Benennung der Gegenstände. Mark abschlusses giltigen allgemeinen per 100 kg. deutschen Zolltarifs. 27. aus b) Ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papierfabrikation aus Holz, Stroh, Esparto oder anderen Fasern; graues Lösch- und gelbes, rauhes Strohpapier; Pappe mit Aus- nahme der Glanz- und Lederpappe .... 1 c) Packpapier, nicht unter b oder d begriffen, ungeglättet 3 d) Packpapier, geglättetes ................ 3 Glanz- und Lederpappe; Preßspäne 6 e) Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller Art 6 Lithographirtes, bedrucktes, liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen u. s. w. vorgerichtetes Papier; Gold- und Silberpapier; Papier mit Gold- oder Silbermuster; durchschlagenes Papier; imgleichen Streifen von diesen Papiergattungen; Malerpappe 10 aus f) 2. Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse .......... 12 3.   Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Papiertapeten . .. 24 28. Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): a) überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze und dergleichen . 150 b) fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weiß- gemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora- oder Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze 6 30. a) Seidenkokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder ge- sponnen (filirt), nicht gefärbt) Floretseide, gekämmt, ge- sponnen oder gezwirnt, nicht gefärbt, Abfälle von Seide, auch von gefärbter Seide . . . . .. frei e) 1. Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit anderen Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit Metall- fäden. 800