—   31   — — — — ———— — — — — — — — — Nummer des zur Zeit des Gulden Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold österreichisch- ungarischen Zolltarifs per 100 kg. 35. (bis) Lebende Gewächse —.50 Cichorienwurzel, getrocknet (nicht gebrannt) —.75 aus 36. Pflanzen und Pflanzentheile, nicht besonders benannte, frisch frei 37. Pflanzen und Pflanzentheile, nicht besonders benannte, ge- trocknet oder zubereitet (gepulvert oder sonst zerkleinert oder gefärbt) frei 38. Hopfen, auch Hopfenmehl (Lupulin). ................. 7.— brutto per Stück 39. Ochsen. 12.75 40. Stiere 4.— 41. Kühe. 3.— 42. Jungvieh 2.50 43. Kälber. 1.50 aus 44. Schafe (auch Widder und Hammel) —.50 aus 45. Lämmer . . . . . . . . . . . . . .. .................... . .. —. 25 46. Schweine mit mehr als 10 kg Gewicht 1.50 47. Schweine mit 10 kg Gewicht oder darunter —. 0.30 48. Pferde 10.— Anmerkungen: 1. Perde bis zu 2 Jahren ... 5.— 2. Füllen, welche der Mutter folgen frei 49. Maulthiere, Maulesel und Esel..... frei aus 50. Geflügel aller Art: a) lebend frei per 100 kg b) todt ... 3.— 51. Fische, frische; Fluß- und Bachkrebse, Schnecken, frische, Scampi (nephrops norvegicus . ... frei