—   34  —  Nummer des zur Zeit des Gulden Vertragsabschlusses gigiltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold österreichisch- ungarischen Zolltarifs. per 100 kg. 108. Essige, Fette und Oele, parfümirte, in Umschließungen von wenigstens 5 kg ............. ......... .. .... 10.— 109. Farbhölzer: a) in Blöcken. frei b) verkleinert (d. i. geraspelt, gemahlen, geschnitten) —.75 c) verkleinert, fermentirt. . . . .. . .. .. ..... .... .. . ... —.75 110. Rinden, Wurzeln, Blätter, Blüthen, Früchte, Knoppern, Galläpfel und dergleichen, auch geschnitten, gemahlen oder sonst zerkleinert, zum Färben oder Gerben frei aus 112. Kastanienholzegtrat 1.50 113. Orseille; Persio; Indigo; Cochenill frei Gerbestoff= und Farbstoffextrakte, nicht besonders benannte 1.50 114. Theer aller Art, mit Ausnahme von Braunkohlen= und Schieferthter frei aus 115. Harz, gemeines; Colophonium,- Pech, mit Ausnahme von Steinkohlentheerbcheeeeen .. .. .. frei Steinkohlentheerpech. . . . . . .............. .... ... . . .. —. 20 aus 117. Harzöbl :................................. 1.-— 118. Copalharz, Damarharz, Schellack, Gummi arabicum, Gummi-Gedda, Gummi-Senegal, Gummigutti, Tragant- gummi; Gummen, Harze und Gummenharze, natürliche Balsame und Pfflanzensäfte, nicht besonders benannte (einschließlich von Manna) .. ....... . ... . .. .. . ... frei Baumwollgarne: 124. einfach, roh: a) bis Nr. 12 englissse 6.— b) über Nr. 12 bis Nr. 29 englise 8.— 124.(bis) dublirt, roh: a) bis Nr. 12 engliseee ..... .. ... 8.— b) über Nr. 12 bis Nr. 29 englis . . . . . . . . . ... 10.—