—   39   —  Nummer des zur Zeit des Gulden Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold österreichisch- ungarischen per 100 kg. Zolltarifs. Noch: (Wollengarne (aus Wolle oder Thierhaaren) und Bigognegarne): 154. f) Garne, nicht besonders benannte, gebleicht, gefärbt, be- druckt, doublirt oder mehrdrähtig: 1. bis Nr. 45 metrisch. . . .. . .. . .......... . ... 16.— 2. über Nr. 45 metrisch. .. .. . . . ... .... ... .... 16.— 156. Fußteppiche: b) andere, auch bedrucsct 50.— 158. Wollene Webewaaren, nicht besonders benannte: a) im Gewichte von mehr als 500 g per 1 Quadratmeter 50.— b) im Gewichte von 500 g bis 200 g per 1 Quadrat- meter. 80.— c) im Gewichte von 200 g und weniger per 1 Quadral. meter, auch bedruktt . .... . 110.— 159. Sammete und sammetartige Gewebe Gmt aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor)) Band-, Posamentier-- Knopf= und Wirkwaanncnen 85.— 160. Bedruckte wollene Webewaaren (mit Ausnahme der unter Nr. 156b), 158c) und 159 genannten) . . . . . . . . . .. . 80.— 162. b) Filze, andere, und Filzwaaren, beide unbedruct.. 50.— 163. Seidengalleten (Kokons)) Seidenabfälle, ungesponnen frei 165. Seide, abgehaspelt oder filirt, auch gezwirnt: a) "roh·...«..«.............................. frei 166. Floretseide (Seidenabfälle, gesponnen), auch gezwirnt: a) roh oder weiß gemacht ... frei 168. Seidenwaaren, gestickt oder mit Metallfäden; Tülle, Gaze) Blonden, Spitzen (Spitzentücher). . . . . . . . . . . . . . . . . . 500. — Besatzartikel aus seidenen oder halbseidenen Schnuren, Biesen, Chenillen und dergleichen Posamenten konfektionirt 400.—