Nummer 
  
des zur geit des Gulden 
Vertragsabschlusses . 
otltigmsllgkmeisev Benennung der Gegenstände. Gold 
oͤsterreichisch- 
nngarischen per 100 kg. 
Lolltarifs. 
234. Hohlglas, weißes (durchsichtiges), geschliffen, gemustert, ge- 
preßt, abgerieben, geätzt, geschnitten; massives weißes Glas, 
nicht besonders benanntes ......... ... ... . .. . . . ... 6.— 
235. Spiegelglas ,roh, ungeschliffen; Eupplatten „roh, gerippt, 
auch Dachziegeell . . .. 1.50 
aus 237. Eingerahmte Spiegel ... ................... .... .. .. 12. — 
238. Optisches Glas, und zwar Flint-, Crown-, Zink= und Borax- 
glas, roh, nicht zu Linsen geschliffen, in Stücken, Tafeln 
oder Linsenform gepreßt, auch angeschlissen 1.50 
239. Gläser für Taschenuhren, Brillengläser und andere optische 
Gläser, vorgerichtet oder geschlissen 50.— 
240. Glasstängelchen, Glasplättchen und Glasröhrchen ohne Unter- 
schied der Farbe (wie solche zur Perlenbereitung, Kunst= 
bläserei und Knopffabrikation gebraucht werdenn 1.50 
241. Glasbehänge, massive, zu Kronleuchtern, Glasknöpfe (mit 
oder ohne Oesen), Glaskorallen, Glasperlen, Glasschmelz, 
Glastropfen, Glasgespinnst, auch gefürbt 2.— 
242. a) Butzenscheben ..... 6.—— 
brutto 
b) Farbiges Fenster- und Tafelgllls 12.— 
e) Glas, farbig (mit Ausnahme des vorstehend unter Nr. 242 b 
tarifirten und der unter Nr. 240 und 241 genannten 
Gegenständdeee . . . .. 7.50 
d) Glasplättchen, Glasknöpfe (mit oder ohne Oesen), Glas- 
perlen, Glasschmelz, Glastropfen, bemalt, vergoldet oder 
versilbeteenenere 7.50 
e) bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas, mit Aus- 
nahme des vorstehend unter d tarifirten; Glasflüsse (unechte 
Steine) ohne Fassig . . . . .. . ... 10. —