— 51 Nummer des zur Zeit bes Gulden Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold österreichisch-ungarischen per 100 kg Zolltarifs. Noch: 263. b) gebohrt oder an einzelnen wenigen Stellen abgeschliffen, abgedreht, gehobelt oder mit eingeschnittenem Gewinde (auch Schraubenbolzen, Schraubenmuttern), auch grob angestrihen 5.— ) abgeschliffen, abgedreht, gehobelt, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit oder fein angestrichen 8.— Alle diese Waaren auch in Verbindung mit Holz oder Eisenguß. 264. Schmiedeiserne Röhren, auch Verbindungsstüke 6— Sensen, Sicheln, auch in Verbindung mit Hoz 5.— Nägel (mit Ausnahme der Hufnägel und der Znpecke); Drahtstifte ... 6.50 265. Gelochte oder vertiefte Schwarzbleche und Mlatten; nicht besonders benannte Waaren aus Schwarzblech der Nr. 261 a und b... 5.50 Nicht besonders benannte Waaren aus Schwarzblech der Nr. 261 c .. ..... .. . 6.— 265. (bis) Geschmiedete Kessel (auch Dampfkessel) 7.50 265. (ter) Blechwaaren, nicht besonders benannte, verkupfert, verzinnt, verzinkt, verbleit, fein angestrihen ... 12.— 266. Eisenbahnräder, fertige, auch auf Achsen 5.50 267. Bänder (Charniere, Riegel und dergleichen); Federn für Straßenfahrzeuge; Heu= und Dunggabeln im Gewmichte von mindestens 2 kg per Stück) Hauen, Schaufeln; alle diese rauh, gescheuert oder an einzelnen wenigen Stellen abgeschliffen, auch in Verbindung mit Holls 6.50 268. Drahtseile, Drahtbürsten, Siebböden; grobe Drahtwaaren; alle diese aus Draht der Nr. 261 (bis) a ... 8.— 269. Schwarze Sägen) Feilen und Raspeln von 25 cm oder mehr Hieblänge; Bohrer, Hämmer, Aexte, Beißzangen und dergleichen; Schneidekluppen; Heu= und Dunggabeln, Reichs-Gesetzbl. 1892.