55 — — ——— Nummer des zur Zeit des Gulden Vertragsabschlusses giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold österreichisch-ungarischen Zolltarifs. per 100 kg 284. Maschinen für die Vorbereitung und Verarbeitung von Spinn- stoffen; Spinnmaschinen; Zwirnmaschinen: a) für Abfall- oder Streichgarnspinnerei aus Baumwolle oder Wolle. 4.25 b) für alle andere Spinnerei ... 3.— 284. (bis) Webstühle (auch für Spitzen), dann Hülfsmaschinen für die Weberei; Wirkstühle, Dampfpflüge 4.25 Zeugdruck-Rouleauxmaschinen; Stickmaschinen; Kratzensetz- maschen . .. 3.— Alle diese (Nr. 284 und 284 [bis]) im kompleten (wenn auch zerlegten) Zustande. 284. (ter) Destillir= und Kühlapparate für Brennereien, Brauereien und dergleihen 10.— 284. (quater) Dreschmaschinen 7.— 286. Nicht besonders benannte Maschinen und Apparate aus un- edlen Metallen (d. i. mit mehr als 50 Prozent unedler Metalle . . .. 12. — aus 287. Die eigentliche Papiermaschine mit dem Trockenapparat; Ziegeleimaschinen (Maschinen zur Zerkleinerung, Pressung oder sonstigen Formgebung von Thonerden); Teigwerk- maschinen; Dörrapparate für Obst und Gemüse; Calander aller Art im Gewichte von 100 Meterzentner und darüber; Walzenstühle und Müllereimaschinen; Werkzeugmaschinen im Gewichte von 200 Meterzentner oder darüber — alle diese im kompleten (wenn auch zerlegten) Zustande 5.— Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte, andere. 7.50 per Stück 290. Personenwagen mit Leder= oder Polsterarbeit 75.— Anmerkung: Für Schlitten sind zwei Drittel der Gebühr zu zahlen. Eisenbahnfahrzeuge (auch Tramwaywagen). per 100 kg 291. Güterwagen 6.50