———— — —— — Nummer des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab Zollsatz Zolltarifs. Mark. 6. e) 2. y) Handfeilen, Degenklingen, Hobeleisen, Meißel, Tuch-, Schneider-, Hecken= und Blechscheeren, Sägen, Bohrer, Schneidkluppen, Maschinen= und Papier- messer und ähnliche Werkzeuge 100 kg 15 e) 3. Eisenwaaren, feine: α) aus feinem Eisenguß, als: leichtem Ornamentguß, polirtem Guß, Kunstguß, schmiedbarem Guß; β) aus schmiedbarem Eisen, polirt oder lackirt; Messer, Scheeren, Stricknadeln, Häkelnadeln, Schwertfeger— arbeit u. s. w.; alle diese Gegenstände, anderweitig nicht genannt, auch in Verbindung mit Holz und anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen - 24 aus 7. a) Erden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, imgleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegenstände nicht mit einem Zollsatze namentlich be- troffen sind . . . .. frei aus 8. Flachs und Hanf, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Werg und andere Abfälle .... .. . . .. . . . . .. . .. . — frei 9. α) Weizen . . . . .. . .. 100 kg 3,50 b) α) Roggen » 3,50 β) Hafer » 2,80 γ)   Buchweizen » 2 δ) Hülsenfrüchte ... ... . ... » 1,50 ε) Andere nicht besonders genannte Getreidearten ........... » 1 c) Gerstee . .. .. .. .. . .. » 2 d) a) Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse und anderweit nicht genannte Oelfrücht » 2 aus e) Mais » 1,60 aus f) Malz (gemalzte Gerste) .. . .. . .. .. . .. .. . . . . . . . .. . . .. » 3,60 g) Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel - 3