— 116 — Nummer des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs. Mark. 10. e) Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe (mit oder ohne Oesen), auch gefärbte; massives weißes Glas, nicht besonders benanntes; gepreßtes, geschliffenes, polirtes, ab- geriebenes, geschnittenes, geätztes, gemustertes Glas, in- soweit es nicht unter d oder f fällt . . . . .... 100 kg 12 Anmerkung zu e: Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz (Conterie di Venezia), Glastropfen, auch gefärbt » 2 f) 1. Farbiges Glas, mit Ausnahme des unter a, d und e begriffenen, auch gepreßt, geschliffen, polirt, abgerieben, geschnitten, geätzt, gemustert .. . . .. . . . .. . . . . . . . ... 15 2. Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmelz, Glastropfen, Glasknöpfe (mit oder ohne Oesen), bemalt, versilbert oder vergoldet . ... . . . .. 15 3. Anderes bemaltes oder vergoldetes (versilbertes) Glas; « Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne Fassung....... 20 4. Glaswaaren und Emailwaaren in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen 24 Anmerkung zu f: Milchglas und Alabasterglas, ungemustertes, ungeschliffenes, unabgeriebenes, unbemaltes, ungepreßtes, oder nur mit abge- schliffenen oder eingeriebenen Stöpseln, Böden und Rändern 10 11. aus a) Pferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken— form gelegt, gesponnen; Borsten; rohe Bettfedern .. .. . — frei aus f) Bettfedern, gereinigt und zugerichtt – frei 12. a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, gekalkte, trockene) zur Lederbereitung, auch enthaaannt —- frei 13. aus a) Holzkohlen...................................... — frei b) Holzborke und Gerberlohe ..... ................ .. ... — frei e) Bau- und Nutzholz: 1. Roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Faßdauben 100 kg oder 1 Festmeter