Nummer des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs. Mark 13. aus g) Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter d, e, f und h nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Gagat und Jet; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze 100 kg 30 Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; hölzernes Spielzeug mit Ausnahme des zu k gehörigen, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es dadurch nicht unter Nr. 20 fällt " 24 Spangeflechte, gefärbt; Möbel aus gebogenem Holz mit ornamentirt gepreßten Theilen und ornamentirt gepreßte Möbelbestandtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) 10 Anmerkung 2 zu 13. g) Gepreßte Hornknöpfe ......... ......... ..... " 30 14. Hopfen, auch Hopfenmehl .... 100 kg 14 brutto aus 15. a) 1. Instrumente, musikalische, mit Ausnahme von Klavieren, Pianinos, Harmoniums und dergleichen Tasteninstrumenten, jedoch mit Einschluß der Kirchenorgen 100 kg 20 18. c) Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren, andere, soweit sie nicht unter d und e genannt sind * 300 f) 2. Herrenhüte aus Filz, garnirt und ungarnrt » 180 3. Damenhüte, garnirt, mit Ausnahme solcher aus Filz. Stück 1 Damenhüte aus Filz, garnirt: . . .. » 0,80 4.] Hüte, nicht besonders benannte, garnirt und ungarnirt " 0,20 19. Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle, Legirungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht ge- nannte, und Waaren daraus: d) 2. Andere Waaren, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3, oder wegen ihrer Verbindung mit anderen Materialien unter Nr. 20 fallen ... ... 100 kg 30