— — — Nummer des deutschen Zolltarifs. Genennung der Segenstände. Maßstab. —...—□——.——..—.—— 22. l-- Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren, d. i. Garn und Webe= oder Wirkwaaren aus Flachs oder anderen vegetabilischen Spinnstoffen mit Ausnahme von Baum- wolle: Garn, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht, auch der- gleichen gezwirntes Garn aus Jute oder Manillahanfs: bis Nr. 8 englicssggggg. über Nr. 8 bis Nr. 20 englisch ... . . . . . . . . .. über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch ... .. .. . . . .. über Nr. 35 englissegg . . ... Garn, gefärbt, bedruckt, gebleicht, auch dergleichen ge- zwirntes Garn aus Jute oder Manillahanf: bis zu Nr. 20 englicsss . . .. ... ... über Nr. 20 bis Nr. 35 englisch .. . . . . . . . . . . über Nr. 35 englisKgg= ... accommodirtes Nähgarn; Qwirn unter a) b und d nicht genannt .....".................... accommodirterNähzwirn....................... Seilerwaaren: Seile, Taue und Stricke, auch gebleicht oder ge- ————..— I. aller Art, mit Ausnahme der unter 1 genannten Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht: bis 40 Fäden in der Kette und dem Schuß zu- sammen auf eine quadratische Gewebefläche von vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manilla- hanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen Fasern, ungefnbt:. mit 41 bis 80 Fäden in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebe- fläche von vier Quadratcentimeter; Fußdecken aus Manillahanf-, Kokos-, Jute= und ähnlichen Fasern, gefünbt . . . . .. .. .. 100 kg O□St 12 15 20 36 10 24 12 24