Nummer des deutschen Genennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs. Mark. 25. g) 2. γ) Fische, mit Essig, Oel oder Gewürzen zubereitet, in Fässern eingehend . .. . .. . . . .. 100 kg 12 3. Geflügel aller Art, nicht lebend ...... .. .... .. .... . .. - 12 Wild aller Art, nicht lebend » 20 b) Früchte (Südfrüchte): aus 1. frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten, Datteln, Manden t 4 aus 2. getrocknete Feigen, Rosinen und Korinthen » 8 aus 3. getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen, Granaten » 10 aus i) Paprika . ... . . . . .. - 4 o) Käse aller Art. .. . .. . . . . . ... . . ... .... .. . .. ... . ... » 20 P) I. Konfitüren, Zuckerwerk, Kuchenwerk aller Art; mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen und dergleichen eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Verzehrungsgegen— stände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und dergleichen); zubereiteter Senf; Kapern, Pasteten, Saucen und andere ähnliche Gegenstände des feineren Tafelgenusse " 60 Oliven " 30 In Essig eingelegte oder eingesalzene Gurken (sogenannte Znaimer Gurken) mit Zuthaten von Gewürzen der Nr. 25i oder auch mit geringen Zusätzen anderer Gemüse, in Fässern, Krügen, Töpfen, Gläsern und derglechen » 4 aus 2. Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Ge— müse, getrocknet, gebacken, gepulvert, blos eingekocht oder gesalzen, alle diese Erzeugnisse, soweit sie nicht unter an— deren Nummern des Tarifs begriffen sind; Säfte von Obst, Beeren und Rüben, zum Genuß ohne Lucker ein- gekoht:. » 4 Frische und getrocknete Schalen von Südfrüchten; Johannis— brot, auch gemahlen . . . .. » 1 Unreife Pomeranzen, auch in Salzwasser eingelegt ... . ... - 2 Trockene Nüsse, reife Kastanien; Pinienkerne * 3