Nummer des deutschen Zolltarif Benennung der Gegenstände. Maßstab. 27. aus 1) 2. 3. 28. b) 30. aus a) e) 1. 33. a) Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse Waaren aus den vorgenannten Stoffen in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Papiertapmdgden.. . ... Pelzwerk (Kürschnerarbeiten): überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, gefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze und dergleichen fertige, nicht überzogene Schafpelze, desgleichen weiß- gemachte und gefärbte, nicht gefütterte Angora= oder Schaffelle, ungefütterte Decken, Pelzfutter und Besätze Seidenkokons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder ge- sponnen (filirt), nicht gefärbt; Floretseide, gekämmt, ge- sponnen oder gezwirnt, nicht gefärbtt Abfälle von Seide, auch von gefärbter Sede ... Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit an- deren Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit Metallsden. Alle nicht unter e begriffene Waaren aus Seide oder Floret- seide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen animalischen oder vegetabilischen Spinnstoffen. Anmerkung: Seide, welche in Garnen aus anderen Spinn. materialen versponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens zu bilden oder zusammenhängend durch die ganze Länge des Ge- webefadens sich zu zichen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht. Steine, insbesondere Korallen, Asphaltstein, bituminöser Mergelschiefer, Marmor und Alabaster, roh oder blos behauen, auch gemahllen Anmerkung: Zu den rohen oder blos behauenen Steinen gehören auch solche Blöcke, welche an nicht mehr als drei Seiten- flächen eine Bearbeitung mit der Säge zeigen. 100 kg 100 kg 24 150 800 450 frei