Nummer des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab. Zollsatz Zolltarifs. Mark 39. d) Jungvieh im Alter bis zu 2/½ Jahren 1 Stück 5 e) Kälber unter 6 Wochen " 3 1) Schweine “ 5 8) Spanferkel unter 10 Kilogramm ..................... » 1 b) Schafvieh...................................... » 1 i) Lämmer....................................... 0,50 40. a) Grobes, unbedrucktes Wachstuch (Packtuchh) 100 kg 10 41. Wolle, einschließlich der anderweit nicht genannten Thier— haare, sowie Waaren daraus: a) Wolle: rohe, gefärbte, gemahlene; ferner Haare: roh, gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt — frei e) Garn, auch mit anderen Spinnmaterialien, ausschließlich der Baumwolle, gemischt: 3. anderes Garn: 2 roh, einfach ... 100 kg 8 O roh, dublirt .. - 10 d) Waaren, auch in Verbindung mit Baumwolle, Leinen oder Metallfäden: 4. unbedruckte Filze, soweit sie nicht zu Nr. 2 gehören; unbedruckte Filz= und Strumpfwaaren, Fußdecken, auch bedruckte, aus Wolle oder anderen Thierhaaren, mit Ausnahme der Rindvieh= und Roßhaare, auch in Verbindung mit vegetabilischen Fasern und anderen Spinnmateriallen. - 100 5. unbedruckte Tuch- und Zeugwaaren, soweit sie nicht zu Ziffer 7 oder 8 gehören: α) im Gewichte von mehr als 200 Gramm auf das Quadratmeter Gewebefläche » 135 β) im Gewichte von 200 Gramm oder weniger auf 1 das Quadratmeter Gewebefläche . - 220