— 200 — Anlage A. Tarif. Zölle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet. — Ú —. — — Nummer des zur Zeit des Sollsatz Vertragsabschlusses giltigen Benennung der Gegenstände. allgemeinen für 100 kg deutschen Zolltarifs. Mark. 1. Abfälle: a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisen— feilspäne) und von Eisenblech, verzinntem (Weißblech) und verzinktem; von Glashütten, auch Scherben von Glas— und Thonwaaren; von der Wachsbereitung; von Seifen- siedereien die Unterlauge; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte alte Lederstücke und sonstige zur Verwen- dung als Fabrikationsmaterial geeignete Lederabfälle. frei b) Blut von geschlachtetem Vieh, flüssiges und eingetrocknetes; Thierflechsen; Treber; Branntweinspülig; Spreu) Kleie; Malzkeime; Steinkohlenasche; Dünger, thierischer, und andere Düngungsmittel, als: ausgelaugte Asche, Kalk- äscher, Knochenschaum oder Zuckererde und Thierknochen jeder Art................................... frei Baumwolle und Baumwollenwaaren: c) Baumwollengarn, ungemischt oder gemischt mit Leinen, Seide, Wolle oder anderen vegetabilischen oder animali- schen Spinnstoffen: 1. eindrähtiges, roh 1 δ) über Nr. 60 bis Nr. 79 englisch . .. . 24 ε) über Nr. 79 englisch . . . . . . . .. . ... 24 4. drei- und mehrdrähtiges, einmal und wiederholt ge— zwirnt, roh, gebleicht, gefärbt .. . . . . . . . . . . . ... 48 drei= und mehrdrähtiges, einmal gezwirnt, roh (Stick- garn), auf Erlaubnißschein zu Stickereizwecken 36 5. zweidrähtiges, wiederholt gezwirntes, roh, gebleicht, gefärbt; auch accommodirter zum Einzelverkauf her- gerichteter Baumwollenzwirn jeder Art 70