— 205 — Nummer des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. für 100 kg deutschen Zolltarifs. Mark. 25. Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien: ) Butter, auch künstliche . ... 16 aus 9) 1. Fleischextrakt, flüssiger, und Tafelbouiloln 20 ]) Hartkäse in mühlsteinförmigen Laiben, das Stück im Gewichte von mindestens 50 Kilogramm . . .. . . . .. 15 anderer' Käse .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . ... 20 aus p) 1. Kindermehl (Nestle- Mel und dergleichen) 50 aus p) 3. Chokolade . . ... 80 26. Oel, anderweit nicht genannt, und Fette: 8) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch gemalhen . ... E frei 30. Seide und Seidenwaaren: aus a) Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder gesponnen (filirt); Floretseide, gekämmt, gesponnen oder gezwirnt; alle diese Seide nicht gefärbt, auch Abfälle von ge- färbter Seide . .. frei b) Seidenwaatt. 24 c) Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets 36 gekämmte Abfälle von gefärbter Seide (peignées) frei d) Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide u. s. w.) gefärbt und ungefärbt . . . . . . . .. 140 e) 1. Waaren aus Seide oder Floretseide . 600 aus e) 2. seidene und halbseidene Stickereien 600 aus e) 3. Bänder mit offenen Geweben: seiden . . ... 800 halbseidene ... 450 Anmerkung: Unter offenen Geweben sind solche verstanden, in denen sowohl die Entfernung von einem Kettenfaden zum anderen als von einem Schußfaden zum anderen größer ist, als die Dicke des Fadens selbst. Seidenbeuteltuch. ........ .. . . . . . . . . . . .. . . . .. 600 27*