— 222 — Nummer des Schweizerischen Zolltarifs vom 10 April 1891 Benennung der Gegenstände Franken ** per 100 kg. Decken (Bett= und Tischdecken 2c.): ohne Näharbeit oder Posamentierarbeit: 325. gebleicht, bunt, gefärbt, bedruckt . ... 40.— 326. mit Posamentierarbeit oder genähtem Saum .. . . .. . . . .. 60. — 327. Shawls (Umschlagtücher), Schärpen 2c. .. . . . . . . . . . . . . . 50. — 328. Bänder und Posamentierwaren 45.— 329. Stickereien und Spizen ... 100— 330.Wachstuch, gemeines, und sogenannte Oelleinwand, zu Ver- packungszwecken . .. 8. — 332. Linoleumteppiche .. . .. . . ............ . .... .... .... 20.— Flachs, Hanf, Jute, Ramie 2c.: 339. Packtuch unter 9 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert 2.— 340. roh oder gebaucht, von 9 bis 13 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert .. . . . . . . . . ... . . . .. . . . .. . . . . . . . . . . .. 12.— 341. roh oder gebaucht, von 14 bis 22 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert . . . . . . ... ... ... ... .. .. .. . . . . . . . . . .. 25. — 342. roh oder gebaucht, von über 22 Fäden auf 5 Millimeter im Geviert, sowie alle gebleichten, bunten, gefärbten, be- druckten Gewebe, Tüll ausgenommen . . . . . . . .. . . . .. . 42. — 344. Bänder und Posamentierwaren 50.— Seilerarbeiten: 346. Stricke, Taue . . .9 8.— 348. Gurten; Schläuche, Säcke . .. 20.— Matten, Bodendecken und Teppiche aus Jute, Manillahanf und anderen ähnlichen Faserstoffen, auch mit eingefaßtem Rand: grobe (nicht gewebte): roh . .. 12.— 350. gefärbt, bedruckt 2c 20.— Gewebe, roh, weiß, gefärbt, bedruckt, appretirt: 359. aus Halbseide: .. . . . . . . .. 40.—