-252- Nummer des zur Zeit des Vertrags- abschlusses giltigen belgischen Zolltarifs. Benennung der Gegenstände. Eingangszoll Maßstab. Betrag Franken. Noch: aus 29. Kohlensäure; Teigwerkmaschinen; Dampfpumpenc landwirtschaftliche Maschinen; Ziegeleimaschinen; Müllereimaschinen; Maschinen für Pulverfabrikation; Dampfkessel! Werkzeugmaschinen; Maschinen für Kohlen-Wäschereien und = Siebereien; Maschinen für Erzaufbereitung und Erzzerkleinerung; Lokomobilen: aus Gußeisen aus Schmiedeeisen oder Stahl aus Kupfer oder jedem anderen Material Kratzen und Kratzenbeschläge aus 30 Tierische Rohstoffe, nicht besonders tarifirt, mit Ausnahme von rohem Wachs und Fett..... ............. .. . ... aus 31Tufstein oder Traß und andere Steine dieser Art, auch ge— mahlen oder gestampft. .......... ........ .. .... . ... aus 33 Die nachstehend genannten Kurz= und Quincailleriewaren: Ziehharmonikas (Spielzeug); Haften und Oesen jeder Art (Spangen, Haken)) Nadeln; Streich- Zündhölzchen, chemische und andere; Waren aus Bernstein; Tischgerät aus Neusilber, Christofle oder Alfenide; Fischbein in vorge- richteten Stäben; Bruchbänder) Kügelchen (Mur- meln) aus Achat, Marmor, Stein, gebranntem Ton;) Henkeltaschen aus Stroh und anderen vegetabilischen Materialien, aus Tuch, Wachs- leinwand u. s. w.; Vorhängeschlösser aus Kupfer und aus Eisen, bei denen man das vorherrschende 100 kg