- 254 - Nummer des zur Zeit des Vertrags. abschlusses giltigen belgischen Zolltarifs. Benennung der Gegenstände. Maßstab. Betrag Franken. Noch: aus 33. Material nicht unterscheiden kann; Rahmen aus Pappe, Steinpappe oder Papiermaché und Passe- Partouts) Notizbücher, geheftet oder kartonnirt, mit Deckeln von Pappe, Papier oder Leinwand; Gehäuse zu Pendeluhren; Reifen und Reifen- spiele für Kinder; Stiefelzieher; Holzstifte für Schuhmacher) Feuersteine; Scheren mit Doppel- blatt, andere als für Handwerker) Schnüre und Bändchen für Taschenuhren, andere als aus Gold oder Silber; Schieberinge für Börsen, Servietten (Serviettenhalter) u. s. w., andere als aus Gold oder Silber; Farben, gewöhnliche. in Täfelchen oder Büchsen; Küchen-, Taschen- und Tischmesser, von Eisen oder Stahl; Kreide zum Zeichnen; Löffel, andere als aus Gold oder Silber) Fingerhüte, andere als aus Gold oder Silber; Nadelbüchsen, andere als aus Gold oder Silber; Stecknadeln, andere als aus Gold oder Silber; Gabeln, andere als aus Gold oder Silber; Lichtschirme aus Papier; Domino-, Schach-, Lotto-, Gänse= und ähnliche Spiele Kaleidoskope) Messerklingen jeder Art; Zauberlaternen (Laterna magica)) Masken (Larven); Formerarbeiten aus Steinpappe; Verzierungen aus Steinpappe und Ver- zierungen aus gepreßtem, vergoldetem u. s. w. Papier für Pappwaren; Schlittschuhe; Steine, Schiefersteine, abgeschliffene, zum Schreiben; Brieftaschen und Briefmappen, andere als von Leder; Ballschläger (Rackets) und Ballnetze; Glasperlen (siehe Glaskörner)) Sohlen, andere als aus Holz, Kautschuck, Leder; verarbeiteter Stuck und Stuckkügelchen; Tabacksdosen, andere als aus Gold, Silber, Platina oder silberver-