256 Nummer Eingangszoll des zur Zeit des Vertragabschlusses gültigen belgischen Zolltarifs Bennenung der Gegenstände Maßstab   Betrag Franken. Noch: aus 33. goldet; auf Glas gemalte Bilder, sogenannte Nürnberger; Bleistiftspitzer und Federschneider; Trommeln und Tambourins für Kinder; Pfropfenzieher; Schiefergriffel; hölzerne Röhren zu Pfeifenrohren; Pfeifenrohre, andere als aus Kautschuck; Nachtlichte, andere als die sogenannten englischen (Kerzen); gesponnenes Glas, Glas— augen aus Glasschmelz, Spielzeug und Knöpfe aus Glas; Zwingen; Federbälle (Kinderspiel- zeug); Glaskörner, durchbohrte, für Rosenkränze oder Geschmeide. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. Werth 10 % aus 34. Kupfer und Nickel, bearbeitet, mit Ausnahme von Kunstgegen- ständen aus Bronze . . . . ... - 10 Schmiedeeisen, gehämmert, gestreckt oder gewalzt, mit Aus- nahme von Eisenbahnschienen . ... 100 kg 1 Schmiedeeisenwaren, mit Ausnahme der Nägel ....... . .. . » 4 Stahl in Stangen, Blech oder Draht, mit Ausnahme von Eisenbahnschiienen . . . . . . . ... » 1 Stahlwaren, mit Ausnahme der Nägel. .. . . . . . . . . . . . ... » 4 Zinn, Blei und Zink, nicht verarbeitet . . . . .. frei Gold, Silber und Platina: Bjjouterien, einschließlich der vorgearbeiteten Ketten jeder Länge, welche zur Herstellung von Bijou- terien, sowie von Gold= und Silberarbeiten deinen . . . .. frei Gold= und Silberschmiedearbeiten Wert 5 % aus 35.Möbel aus Eichen-, Buchen= und Nußbaumholz, nicht fournirt, sowie alle Möbel aus weichem Holz ohne Zutat von exo- tischen Hölzern -............................. » 10 /