262 s Tarif B. Zoͤlle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet. des zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen deutschen Zolltarifs  . Benennung der Gegenstände. . Mark für  100 kg. aus 1 b) Kleje, Malzkeime und Reisabfälle (abfälle beim Schälen und Poliren von Reis . . . . . . . .. frei aus 2 ch 5. Baumwollener Nähzwpin. 70 aus 2 d) 1.Rohe, dichte, gerauhte, eingesäumte oder mit angewebten baum. wollenen Fransen versehene, abgepaßte;, baumwollene Bettdecken 60 2.|Dergleichen gebleichte . . . .. . . ... 80 3.Dergleichen gefärbte «........... ««.«.... -.,..«..... 90 Anmerkung 2 «" zu2d)·Ganz-grobe—Gewebe-aus--rohem Gespinnst-voni«Baumwollen- abfällen, in Stücken nicht über 60 Centimeter lang und breit, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen u. s. w. werwendet werden, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden .. 7)50 aus 5 m) Knochenasche und Superphosphat) Bleiweiß Zinkweiß, ; Schwefel- säure . . . . . . . . . . ... frei 6 b) Schmiedbares Eisen (Schweißeisen, Schweißstahl, Flußeisen, Flußstahl) in Stäben, mit Einschluß des faconnirten; Rad- kranzeisen; Pflugschareneisen; Eck und Winkeleisen; Eisen- bahnschienen; Eisenbahnlaschen, Unterlegsplatten und Schwellen 2,60 6 c) Platten und Bleche aus schmiedbarem Eisen: J. rohe.......................... «.«......... 3 2. polirte, gefirnißte, lackirte , vekkupferte ,verzinmte « (Wetßblech),verzinnte und verbleite......... 5 6 e)10) Ganz grobe Eisenwaren aus Eisengusss .. . . .. 2,50 Anmerkung: Der Behandlung nach Tarifposition 6e la zum Zollsatze von 2,50 M. unterliegen rohe Röhren, ein— schließlich der Röhrenverbindungsstücke und Faconstücke, aus Eisenguß auch dann, wenn sie mit einem Teeranstrich oder Teerüberzug versehen und an einzelnen Stellen abgefeilt sind.