— 841 — Frankreich. A. NVon frauzöstschen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. A Die Linien d'’intérét général: Der Nordbahn. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linien von Monthermeé nach Monthermé, Vrigne-Meuse nach Vrigne- aux-Bois, Carignan nach Messempré, Charmes nach Ramberdillers, Avricourt nach Blamont und Cirey, Saint-Dizier nach Vassy, Vassy nach Doulevant-le-Chäteau. . Der Westbahn. Der Paris—Lyon-Mittelmeerbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und der- jenigen von Arles nach Saint-Louis. Der Orléansbahn, einschließlich der Lokalbahnen der Sarthe. . Der Südbahn. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre be- triebenen Lokalbahnen von Ligré-Rivière nach Richelieu und von Barbezieux nach Chäteauneuf. Die beiden Ringbahnen von Paris, einschließlich der strategischen Linie von Valenton nach Massy-Palaiseau. B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 13. Verwalkungen besinden. I. Belgischer Verwaltungen. Die von der Großen Belgischen Centralbahn betriebenen Strecken von der belgisch-französischen Grenze: . bei Treignes bis Vireux. 10. 11. bei Doissche bis Givet. Die von der Belgischen Nordbahn betriebene Strecke von der französisch- belgischen Grenze bei Heer-Agimont bis Giret. Die von der Westflandrischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Abeele bis Hazebrouck. Die von der Eisenbahngesellschaft von Chimay betriebene Strecke von der französisch-belgischen Grenze bei Momignies bis Anor. II. Deutscher Verwaltungen. Die der Französischen Ostbahn gehörigen, von den Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen mitbetriebenen Strecken von der deutsch-fran- zösischen Grenze: 14. bei Altmünsterol bis Petit-Croix. Reichs-Gesetzbl. 1892. 130