968 — Anlage A. Ceichen- Pas. Die nach Vorschrift eingesargte Leiche de am 18 . zu............·.·..........· (P.kk?.......·».......·........ an.........·.......... FFPPPHPPFIHGL)..»................ verstorbenen...·H?.«F.kk)....jährigen (Stand) Vor= und Zunahme des Verstorbenen) bei Kindern Stand der Eltern) soll mittelst Eisenbahn von zur Bestattung gebracht werden. Nachdem zu dieser Ueberführung dem Begleiter der Leichle (Stand ——— die Genehmigung ertheilt worden ist, werden sämmtliche Behörden, deren Bezirke durch diesen Leichentransport berührt werden, ersucht, denselben ungehindert und ohne Aufenthalt weitergehen zu lassen. (Siegel.) (Unterschrift.)