— 216 — §. 16. Dir Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Krankenbuch zu führen oder unter seiner Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge durch den mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arzt oder durch einen Betriebsbeamten führen zu lassen. Das Krankenbuch muß enthalten: 1. den Namen dessen, welcher das Buch führt; 2. den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes; 3. den Namen der erkrankten Arbeiter; 4. die Art der Erkrankung und die vorhergegangene Beschäftigung; 5. den Tag der Erkrankung; 6. den Tag der Genesung, oder wenn der Erkrankte nicht wieder in Arbeit getreten ist, den Tag der Entlassung. Das Krankenbuch ist dem Aufsichtsbeamten, sowie den zuständigen Medizinal- beamten auf Verlangen vorzulegen. . §.17. Der Arbeitgeber hat Vorschriften zu erlassen, welche außer einer Anweisung hinsichtlich des Gebrauches der in den §§. 10, 11, 12 bezeichneten Gegenstände folgende Bestimmungen enthalten müssen: 1. Die Arbeiter dürfen Brauntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht mit in die Anlage bringen. 2. Die Arbeiter dürfen Nahrungsmittel nicht in die Arbeitsräume mit- nehmen, dieselben vielmehr nur im Speiseraum aufbewahren. Das Einnehmen der Mahlzeiten ist ihnen, sofern es nicht außerhalb der Anlage stattfindet, nur im Speiseraum gestattet. 3. Die Arbeiter haben die Arbeitskleider, Respiratoren, Mundschwämme und Handschuhe in denjenigen Arbeitsräumen und bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Betriebsunternehmer vorgeschrieben ist, zu benutzen. " 4. Die Arbeiter dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorg- fältig gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund ausgespült haben. Außerdem ist in den zu erlassenden Vorschriften vorzusehen, daß die Arbeiter im Falle der Zuwiderhandlung gegen die im Absatz 1 bezeichneten Vor- schriften vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen werden können.