— 247 — Bändern versehen sind, so fest zu verpacken, daß eine Reibung des Inhalts nicht stattfinden kann. Statt der hölzernen Kisten oder Tonnen können auch aus mehrfachen Lagen sehr starken und steifen gefirnißten Papddeckels gefertigte Fässer (sogenannte amerikanische Fässer) verwendet - Der Verschluß der Behälter darf nicht mittelst eiserner Nägel erfolgen. (2) Mit einem Ueberzuge von Paraffin versehene Pa- tronen aus gepreßter (gemahlener) Schießbaumwolle sind vor ihrer Einlage in die Behälter durch eine feste Umhüllung von Papier in Packete zu vereinigen. Diese Patronen, sowie Schießbaumwolle und andere Nitro- cellulose dürfen weder mit Zündungen versehen, noch mit solchen in dieselben Behälter oder in denselben Wagen verpackt werden. Schieß- baumwolle sowie andere Nitrocellulose muß in wasserdichte Behälter verpackt sein. (3) Das Bruttogewicht eines mit Schießbaumwolle oder anderer Nitrocellulose gefüllten Behälters darf 90 Kilogramm, das Brutto- gewicht eines Schießbaumwollepatronen enthaltenden Behälters 35 Kilogramm nicht übersteigen. (4) Die Behälter müssen je nach ihrem Inhalte mit der deutlichen gedrucktem oder schablonirten Aufschrift „Schießbaumwolle“ oder „Schieß- aumwollepatronen““ u. s. w. versehen sein. Zu 5. Sprengkräftige Zündungen, als Sprengkapseln (Spreng- zündhütchen) und Minenzündungen, welche durch Elektrizität oder durch Reibung zur Wirkung gebracht werden. a. Sprengkapseln, Sprengzündhütchen. 1. (1) Sprengkapseln (Sprengzündhütchen) sind neben einander mit der Oeffnung nach oben in starke Blechbehälter, von welchen jeder nicht mehr als 100 Stück enthalten darf, dergestalt 4 verpacken, daß eine Bewegung oder Verschiebung der einzelnen Kapseln auch bei Er- schütterungen ausgeschlossen ist. (2) Der leere Raum in den einzelnen Kapseln und zwischen den- selben ist bei Sendungen nach Deutschland mit trockenem Sägemehl oder einem ähnlichen sandfreien Stoffe vollständig auszufüllen. Bei Sendungen nach Oesterreich und Ungarn ist der leere Raum in und zwischen den einzelnen Kapseln frei zu lassen und der nach dem Ein- legen der letzteren leer bleibende Theil des Behälters mittelst Stückchen sandfreien trockenen Löschpapiers auszufüllen. G) Der Boden und die innere Seite des Deckels der Blech- behälter sind mit einer Filz- oder Tuchplatte, die inneren Seitenwände