— 258 — III. Mit Wirkung vom 22. Oktober d. J. ab: die schmalspurigen Linien der Königlich sächsischen Staatseisen- ahnen. Demzufolge sind unter „Deutschland. A. I. Staats- und unter Staatsverwaltung stehende Eisenbahnen“ in Nr. 5 die Worte „mit Aus- schluß der Linien“, sowie die unter den Buchstaben b bis einschließlich p auf- geführten Eisenbahnstrecken zu streichen. Berlin, den 26. September 1893. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.