Nummer des serbischen Taraabzüge Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 2./14. April Bruttogewichts. 1892. Dinar. Para. Noch: 100 kg 12. b) oder anderen vegetabilischen Stoffen, gefärbt, « ungefärbt, angestrichen lackirt, in oder ohne Ver- bindung mit gewöhnlichen Materialien (aus- genommen Hüte, Kappen und Kurzwaaren) 10. — Anm e s * auch —5*5 a genannten Flechtarbei en, sa te gesar oder F Verbindung mit dort nicht geknumten Materialien 10 t Kisten und Fässern. . sind. 4 in Ballen und Säcken. c) Flechtwaaren, falls sie theilweise oder ganz vergoldet « « oder bronztsind........................ 50.— 13.a)Wagen und Schlitten zum Bespannen: per Stück 1. unbeschlagen, unangestrichen 10.— 2. beschlagen oder angestrichen, jedoch ungepolstert: ) ohne Feder 15.— 6) mit Feden 30.— 3.gepolstrttttrrrr . . . .. 100.— b) Eisenbahnfahrzeuge . .. frei e) Schiffe und andere Wasserfahrzeuge mit oder ohne per Tonne Zubehör: Tragfähigkeit 1. bis zu 4 Tonnen Tragfähigkeieit ......... 2.— 2. über 4 Tonnen neben dem obenbenannten Zollsatz für die bis 4 Tonnen, für jede weitere Tonne. 1.— 3.Dampfschiffe und Schleppschiffe mit ihren Fahrzeugen, Zubehör und Brücken frei Anmerkung: Unter Zubehör der Dampfschiffe sind zu verstehen: Schiffsseile) Anker, Segel, Ruder, Bootshaken und andere Utensilien, sowie das ganze Wohn= und Küchenmobiliar. d) Schiffmühlen auf Pontons, mit allen Mühlenbestand- theilen und Zubehör, jedoch ohne Boote, Plätten per Stück und andere Fahrzeuge 350.— Anmerkung: Unter Mühlenzubehör versteht man alle Utensilien, die für den Mühlenbetrieb nothwendig sind, wie Mühlsteine, Mühlenmaschinen, Mühlenscheuer, Brücken, Anker und andere Schiffs= und Mühlen- geräthe, sowie ein gewöhnliches Mühlenmobiliar. 1