— 284 Nummer des serbischeen · Taraabzüge Generaltarifs Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 2. /14. April Bruttogewichts. 1892. Dinar. Para. . 100 kg 25. c) Steinmetzwaaren und Cementmassewaaren (auch - Waaren aus Gips), wie Grabsteine, Monumente, Säulen (auch mit Inschriften); Thür- und Fenster- stöcke, Rinnen, Röhren, Tröge , Stufen u. s. w. und andere Arbeiten im Gewichte von wenigstens 5 kg, auch in Verbindung mit Holz oder unedlen Metallen: 1 1.unpolirt ... -«................. «...... - 1— 2.polirt................................... 2.50 Anmerkung: Zum Abschnitt c 1 oder 2 gehören auch ausnahmsweise Schleifsteine, Lithographiesteine, Kehlheimer- und Cementplatten, Dachschiefer , ohne Rücksicht auf das Gewicht. .. d) Fertige Gegenstände unter 5 kg Gewicht, mit Aus- nahme der in der Anmerkung zu c ausnahms- weise angeführten, mit oder ohne Verbindung mit gewöhnlichen Materialien, soweit sie nicht unter die Nr. 61 a (Kurzwaaren) fallen: 1.unpolirt 4. — Kisten und Fässern. 2. polirt:::: ... 6.— 9 in Körben. 3 in Ballen und Säcken. 26. Thonwaaren: 1000. Stück a) 1. Dach= und Mauerziegel aller Art 3.— 2. Gemeine Thonwaaren mit oder ohne Glasur oder und aus Beguß, gemeines Steinzeug, Thonröhren , Ofen- b) kacheln, Fliesen; alle diese auch in Verbindung mit unpolirtem, unlackirtem Holz und ebensolchem 100 kg Eisen. 2— aus b) Feine Fayence und Porzellan einfarbig oder weiß, auch weiß mit farbigen Randstreifen und Ver— zierungen; irdene Pfeifen; alle diese auch mit (25 in Kisten und Fässern. Deckeln und Beschlägen aus unedlen Metallen. 8.— 20 in Körben und Ge- Anmerkung: Hierher gehören auch die in dem . stellen. vorhergehenden Absatz genannten Waaren, wenn sie mit solchen Deckeln oder Beschlägen versehen sind.