Nummer des serbischen Taraabzüge Generaltarifs . Benennung der Gegenstände. Zollsatz in Perzenten des 2./14. April Bruttogewichts. 1892. Dinar. Para. Noch: » · 100 kg 30. c) 3. Drahtwaaren: alle diese Waaren auch abgefeilt oder angestrichen, mit oder ohne Verbindung mit gemeinen Materiallen 12.50 Anmerkung: Hierher gehören auch alle nicht be- sonders genannten Werkzeuge ohne Unterschied der Bearbeitung. Beile, Schaf= und Heckenscheren 3.50 10 in Kisten und Fässem Schrauben der Nr. 30 . . ....... . .... ... 12— bin Körben. . „ 4.] Waaren aus Schmiedeeisen oder Stahl, Draht oder Rahmen.“ Säcke und Blech, verzinnt oder verzinkt (Weißblech= und Weißdrahtwaaren), auch in Verbindung mit an- deren gemeinen Materialien 15.— Schlösser und Schlüssel.... . . . . .... ....... ... 15. — Alle polirten, lackirten, emaillirten und bronzirten Waaren (mit Ausnahme des emaillirten Koch— geschirres)) auch in Verbindung mit anderen ge— 13 in Kisten und Fässem. meinen Materiallllen 25.— 6 in Körben. Emaillirtes Kochgeschirr 18—. 4 3 Säcken und d4Gußeisenwaaren oder deren Imitationen: 1. weder abgefeilt, angestrichen, emaillirt, noch mit anderem Metall oder Metalllegirungen belegt, auch in Verbindung mit Holz oder mit geschmiedetem oder gewalztem Eisen * 3.50 Anmerkung: Der Anstrich zum Schutze gegen Rost bleibt bei der Tarifirung dieser Gegenstände außer Betracht. 2. abgefeilt, angestrichen (außer zum Schutze gegen Rost), emaillirt, bronzirt, mit anderem gemeinen Metall oder einer Metalllegirung belegt, lackirt, auch in 10 in Kisten und Fässern. Verbindung mit gemeinen Materialien 6.506 in Körben. b- « 3 in Ballen, Säcken und · Rahmen. 13 in Kisten und Fässern. 3. polirt.. ... .. ... .. . .. .. .... . .... . . .. . . . . .. 25.— in Körben. 4 in Ballen, Säcken und Rahmen.