Nummer  des serbischen Gerneraltarifs vom 14. April * Benennung der Gegenstände. Zollsatz Dinar. Para. Taraabzüge in Perzenten des Bruttogewichts. Auch: s. 0 2. 59. aO) 1. ch 6 Halbseidene Bänder, auch aus Sammt Undichte halbseidene Stoffe, wie Blonden, Schleier, englischer Tüll, Spitzen 2c. oder dergleichen mit goldenen ) vergoldeten oder Glasfäden gemischte Gewebe Gruppe XVII. Schmuckgegenstände und Kurzwaaren. Schmuckgegenstände für Herren und Frauen, wie Ringe) ketten, Haarschmuck (Tepeluk), Agraffen, Schmuck- knöpfe, nicht zum Annähen geeignete, Medaillons, Schmucknadeln und Brochen: Aus gemeinen Materialien, ohne Unterschied der Bearbeitung (ebenso aus Imitationen von Edel- steinen, Perlen, Gold, Matina, Silber, goldenen Gespinnsten, Elfenbein, Schildpatt, Korallen, Granaten, Karneol, Türkis und anderen Halb- edelsteinen Aus gemeinen, echt vergoldeten oder versilberten Metallen ohne Unterschied der Bearbeitung Anmerkung: Derlei Gegenstände, nur theilweise echt vergoldet oder versilbert, fallen unter Nr. 59a#1. Aus Silber und Aluminium ... . . . . .. .. .... Aus Perlmutter, Meerschaum, Elfenbein und Schildpatt ...................... . .... ... Aus Bernstein und Bernsteinmasse Aus Menschenhaar, Korallen, Granaten, Karneol! Türkis und anderen Halbedelsteinen Aus Gold, Platin, Edelsteinen und Perlen Künstliche Blumen: Aus gemeinen Materialien, ohne oder nur in geringer Verbindung mit Webe= und Wirkwaaren Reichs. Gesetzbl. 1893. Ohrgehänge, Armbänder, Hals= und Uhr 100 kg 200.— 450.— 1 kg 1.— 15.— 5.— 5.— 20.— 25.— —. 80 20 16 s 20 12 6 64 in Kisten und Fässern. in Körben. in Ballen und Säcken. in Kisten und Fässern. in Körben. in Ballen und Säcken.