307 — Nummer des serbischen Generaltarifs vom 2./14. April 1892. Benennung der Gegenstände. Zollsatz Dinar. Para. Taraabzüge in Perzenten des Bruttogewichts. Noch: 61. g) b) 41) k) Gruppe XVIII gehören und nicht speziell tarifirt sind: 1. Aus Seide oder Halbseide oder aus Gold- oder Silberfäden gewirkt 2. Andere Als Kurzwaaren dieser Nummer sind nur zu tarifiren: Fächer, Riech= und Toilettepolster, Schmucketuis, Portemonnaies, Tabackbeutel. b) Augengläser, Brillen, Operngucker, Loupen, Stecher, Zwicker: 1. Mit Fassung aus gemeinen Metallen oder anderen gemeinen Materialien 2. Mit Fassung aus Silber, echt versilberten oder ver- goldeten Metallen, Aluminium, Elfenbein, Schild- patt, Perlmutter 3. Mit Fassung aus Gold und Platiina i) Kinderspielzeug aller Art j) Pendel-, Schwarzwalder und andere Wanduhren aller Art, ferner Uhren nach amerikanischem System k) Waaren aus Perlmutter, Bernstein, Bernsteinmasse, Schildpatt, Elfenbein, Meerschaum und dessen Imitationen, in oder ohne Verbindung mit anderen Materialien: 1. Perlmutterknöpfe (mit Ausnahme der Schmuckknöpfe, welche nicht zum Annähen geeignet sind) 2. Andere Hierher gehören insbesondere Billardballen, Billard- kegel; Messer und Gabeln mit Griffen aus diesen Materialien; Fächer; Raucherartikel; Bürsten und Kämme, aus diesen Materialien oder damit montirt; Schachfiguren, Dominospiele, Spiel- 1 kg 2.40 —. 80 8.— 20.— —. 35 " —. 50 1.50 l 20 in Kisten und Fässern. 12 in Körben. 6 in Ballen und Säcken.